Zur nachgewiesenen Sachkunde kommt die Qualifikation zum Ausbilder SRHT nach EUSR-Richtlinie hinzu, sodass die Forderungen des DGUV-Grundsatzes 312-001 erfüllt sind.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) legen neben einer grundsätzlichen Unterweisung fest, dass die Versicherten an die Gefährdung ihres Arbeitsplatzes und darauf hin festgelegte Schutzmaßnahmen angepasste Unterweisungen erhalten müssen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Eine den Erfordernissen angepasste Unterweisung findet erfahrungsgemäß am Besten mit den eigenen Mitteln und in der Umgebung statt, auf die sie ausgerichtet ist.

Ungeachtet dieser Synergie-Effekte kann eine Anpassung Kosten und Aufwand minimieren. Das spart auch Zeit und schafft akzeptanz PSA g A zu benutzen.