Als Sachkundiger gemäß DGUV 312-906 prüfe ich Ihre PSA g A.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verlangt für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz regelmäßige Prüfungen durch einen Sachkundigen. Eine Prüfung der PSA ist nach Bedarf durchzuführen, mindestens jedoch jährlich.

Die Prüfung ist zu dokumentieren.

Neben der Prüfung der einzelnen Komponenten Ihrer PSA biete ich auch die Dokumentation aller geprüften Teile in Ihr bestehendes Prüfbuch an. Altenativ dokumentiere ich die Bestandteile Ihrer PSA in Gerätekarten. So erhalten Sie nach der Prüfung alle wichtigen Dokumente.